Fast alle Bestimmungen greifen ab 4. Juli 2007. Verbote für das Inverkehrbringen von F-Gas-haltigen Produkten wie nicht wieder auffüllbare Behälter, Brandschutzsysteme, Fenster und Reifen greifen gestaffelt nach ein bis drei Jahren. EU-Verordnungen gelten direkt, ohne vom nationalen Gesetzgeber umgesetzt werden zu müssen.
Die Anforderungen an das "zertifizierte Personal" müssen von der EU noch festgelegt werdem. Im Gespräch ist ein mehrstufiges Verfahren, je nach Einsatzgebiet der Techniker. Es gibt jedoch über die deutsche Chemikalien-Ozonschichtverordnung bereits deutsche Regelungen zum Kontrollpersonal.
Den Verordnungstext, ein HDE-Infoblatt und weitere Infos finden GGKA-Mitglieder im internen Bereich.