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F-Gase-Verordnung
Seit 4. Juli 2007 müssen Unternehmen ihre Kälteanlagen regelmäßig auf Dichtheit überprüfen lassen. Dies schreibt die am 14. Juni 2006 in Kraft getretene EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase vor.

Die Verordnung sieht insbesondere vor:


  • Kontrollen von Kälteanlagen und Klimaanlagen auf Dichtheit durch zertifiziertes Personal in Abständen von 12 Monaten für Anwendungen mit mindestens 3 kg fluorierten Treibhausgasen, 6 Monaten ab 30 kg und 3 Monaten ab 300 kg;
  • Verdoppelung der Zeitabstände, falls Leckage-Erkennungssysteme installiert sind. Für Anwendungen ab 300 kg werden solche Systeme Pflicht;
  • Dokumentationspflichten für Betreiber von Kälteanlagen;
  • Verantwortung der Betreiber von Anlagen für die Rückgewinnung von F-Gasen durch zertifiziertes Personal;
  • Berichterstattungspflichten für die Hersteller von F-Gasen;
  • Verbote für die Inverkehrbringung bestimmter Produkte.

Fast alle Bestimmungen greifen ab 4. Juli 2007. Verbote für das Inverkehrbringen von F-Gas-haltigen Produkten wie nicht wieder auffüllbare Behälter, Brandschutzsysteme, Fenster und Reifen greifen gestaffelt nach ein bis drei Jahren. EU-Verordnungen gelten direkt, ohne vom nationalen Gesetzgeber umgesetzt werden zu müssen.

Die Anforderungen an das "zertifizierte Personal" müssen von der EU noch festgelegt werdem. Im Gespräch ist ein mehrstufiges Verfahren, je nach Einsatzgebiet der Techniker. Es gibt jedoch über die deutsche Chemikalien-Ozonschichtverordnung bereits deutsche Regelungen zum Kontrollpersonal.

Den Verordnungstext, ein HDE-Infoblatt und weitere Infos finden GGKA-Mitglieder im internen Bereich.

 

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