Großhandel und Handelsvermittlung
Großhandel umfasst den Wiederverkauf (Verkauf ohne Weiterverarbeitung) von Neu- und Gebrauchtwaren an Einzelhändler, Unternehmen, kommerzielle Nutzer, Körperschaften und berufliche Nutzer oder den Wiederverkauf an andere Großhändler sowie die Handelsvermittlung bzw. den Kaufabschluss auf Rechnung solcher Auftraggeber, auch über das Internet. Die typischen Großhändler sind diejenigen, die Eigentümer der von ihnen gehandelten Waren sind. Dazu zählen beispielsweise Industriezulieferer, Exportfirmen, Importfirmen und Einkaufsgenossenschaften sowie Verkaufsniederlassungen und Verkaufsbüros (keine Ladengeschäfte), die von Herstellereinheiten getrennt von ihren Produktionsanlagen eingerichtet werden, um ihre Produkte zu vermarkten, und die nicht lediglich Bestellungen für Direktlieferungen aus ihren Produktionseinrichtungen abwickeln. Ferner zählen dazu Warenmakler, Kommissionäre und Handelsvertreter, die im Namen und auf Rechnung anderer Handel treiben.
Anmerkung: In der Bürowirtschaft gehört traditionellerweise der Handel mit gewerblichen Endverbrauchern, wie oben aufgeführt, nicht zum Großhandel, sondern wird als Streckenhandel bezeichnet.
Einzelhandel
Einzelhandel umfasst den Wiederverkauf (Verkauf ohne Weiterverarbeitung) von Neu- und Gebrauchtwaren vor allem an private Haushalte für den privaten Ge- oder Verbrauch, in Verkaufsräumen, einschließlich Warenhäusern, an Ständen, durch Versandhäuser, auch über das Internet, im Straßenhandel und durch Haustürverkauf, durch Verbrauchergenossenschaften, Auktionshäuser usw. Die Einzelhändler erwerben zumeist das Eigentum an den von ihnen gehandelten Waren, zum Teil sind sie aber auch als Handelsvertreter für einen Auftraggeber tätig und verkaufen auf Konsignations- oder auf Kommissionsbasis. Die Handelsvermittlung auf der Einzelhandelsstufe gehört zum Einzelhandel und wird nicht separat nachgewiesen.