Die europäische Chemikalien-Verordnung REACH trat am 1.6.2007 in allen EU-Ländern in Kraft. Verordnungen müssen im Gegensatz zu Richtlinien nicht in nationales Recht umgesetzt werden, sondern gelten unmittelbar.
REACH heißt auf deutsch "Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien". Die Richtlinie soll dafür sorgen, dass mehr Informationen über die chemischen Stoffe vorliegen, die in den Produkten des täglichen Gebrauchs verwendet werden. REACH regelt die Benutzung vieler Chemikalien und von daraus hergestellten Produkten sowie die Informationspflichten für den Endverbraucher.
Am 22. Oktober 2008 wurde die erste Kandidatenliste von der Europäischen Chemikalien-Agentur in Helsinki (ECHA) veröffentlicht, am 13.1.2010 die zweite, weitere folgen in unregelmäßigen Abständen. Für den Handel und nachfolgend die Industrie ist dies von großer Bedeutung, weil mit jeder Veröffentlichung übergangslos die Informationspflicht für den Handel gegenüber den Endkunden in Kraft tritt. Innerhalb von 45 Tagen müssen Privatkundenanfragen nach besorgniserregenden Stoffen in den Produkten beantwortet werden, gewerbliche Kunden haben ein sofortiges Auskunftsrecht. Dies bezieht sich aber nur auf die in der Kandidatenliste enthaltenen Stoffe.
Der HDE ergänzt die Kandidatenliste exemplarisch mit Produkten, in denen die Stoffe vorkommen könnten. Jeder Händler sollte dies im eigenen Sortiment prüfen und sich darauf vorbereiten, dass Kunden gezielt nachfragen. Die Kandidatenliste finden Sie im internen Teil der HDE-Website.