BWBFachthemen

 

Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Seit 2005 ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft. Es dient der Umsetzung der beiden EG-Richtlinien 2002/96/EG über Elektro- und Elektronikaltgeräte („WEEE-Richtlinie“) und 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten („RoHS-Richtlinie“). Eine Novelle der Richtlinie ist in Brüssel in Arbeit. Dies wird voraussichtlich auch Auswirkungen auf die deutsche Gesetzgebung haben.

Herstellern und Importeuren von Elektro- und Elektronikgeräten werden Pflichten zur abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung für die Elektro- und Elektronikaltgeräte übertragen. Die Pflichten betreffen das Produktdesign der Geräte, die Entsorgung der Altgeräte sowie organisatorische Aufgaben, wie die Registrierung bei der zuständigen Behörde, die Garantiestellung, bestimmte Meldepflichten etc..

Die Checkliste des Bundesumweltministeriums erleichtert die Einordnung von möglicherweise betroffenen Geräten. Die ortsfesten, also fest montierten Geräte der Gastronomie- und Großküchenbranche fallen z.B. nicht unter das Gesetz.

anwendungsbereich_elektrog.pdf Anwendungsbereich ElektroG (222 KB)


Entsorgungslösungen für betroffene Händler
Händler, die Geräte selbst herstellen oder importieren, müssen sich auch um die Entsorgung kümmern.

Hier drei Angebote, die den Händler vom dann fälligen Papierkrieg und den Garantiezahlungen weitgehend entlasten. Die Gebühren für alle Lösungen werden bestimmt von Menge und Art der zu entsorgenden Geräte.

take-e-way
Unser Partnerverband „Bundesverband Technik des Einzelhandels e.V. (BVT)“ hat mit take-e-way einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Hinter dem Namen verbirgt sich ein als Verband organisierter Zusammenschluss von Herstellern und Quasi-Herstellern von Elektro- und Elektronik-Geräten. Mit dem angebotenen Rahmenvertrag bleibt auch künftig die Mitgliedschaft bei take-e-way kostenlos. Infos: Steffen Kahnt, BVT, Tel. 0221/27166-15, -20, bvt@einzelhandel.de.


BITKOM: Garantiesystem Altgeräte
Die Bitkom Servicegesellschaft mbH (BSG) ist ein Unternehmen des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) und bietet ein Garantiesystem an, dem auch Nicht-Verbandsmitglieder beitreten können: Garantiesystem Altgeraete. Auf der Seite ist auch ein Gebührenrechner für eine erste Kalkulation der anfallenden Kosten eingebaut.

Interseroh
Unter Interseroh > Systemdienstleistungen > Elektro-Altgeräte-Recycling finden sich nähere Infos zur Entsorgungs-Lösung für Elektro-Altgeräte über Interseroh.


Info-Folder für Handel und Importeure
Für den Handel und die Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten hat der BVT Info-Folder erstellt, die Sie als Mitglied bei uns beziehen können: bbw(at)einzelhandel.de, Stichwort: "Info-Folder ElektroG". Die Informationen gelten für alle Händler der Bürowirtschaft, Möbel und Küchen, Gedeckter Tisch und Großküchen.


Registrierung beim Elektro-Altgeräte Register
Die Anmeldung beim Elektro-Altgeräte Register (EAR) kann auch selbst vorgenommen werden. Dafür hat die Stiftung umfangreiche Infoseiten aufgebaut, die unter www.stiftung-ear.de zu finden sind.

 

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