Seit 2005 ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft.
Es dient der Umsetzung der beiden EG-Richtlinien 2002/96/EG über Elektro- und Elektronikaltgeräte
(„WEEE-Richtlinie“) und 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter
gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten („RoHS-Richtlinie“). Eine Novelle der Richtlinie ist in Brüssel in Arbeit. Dies wird voraussichtlich auch Auswirkungen auf die deutsche Gesetzgebung haben.
Herstellern und Importeuren von Elektro- und Elektronikgeräten werden Pflichten zur abfallwirtschaftlichen
Produktverantwortung für die Elektro- und Elektronikaltgeräte übertragen. Die Pflichten betreffen
das Produktdesign der Geräte, die Entsorgung der Altgeräte sowie organisatorische
Aufgaben, wie die Registrierung bei der zuständigen Behörde, die Garantiestellung, bestimmte
Meldepflichten etc..
Die Checkliste des Bundesumweltministeriums erleichtert die Einordnung von möglicherweise betroffenen Geräten. Die ortsfesten, also fest montierten Geräte der Gastronomie- und Großküchenbranche fallen z.B. nicht unter das Gesetz.