Auf Grund der seit 25.12.2008 geltenden Bestimmungen im Kreditwesengesetz (KWG) ergibt sich bei den Fachhändlern eine neue Rechtsgrundlage für Leasing-Geschäfte für ITK-Ausstattung.
In einem Schreiben vom 31. Mai 2010 stellt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) jedoch klar, dass sowohl das direkte Hersteller- als auch das direkte Händlerleasing nicht unter den Tatbestand des Finanzierungsleasings fallen. Und somit nicht genehmigungspflichtig sind. Gleichzeitig weist die BaFin aber auch darauf hin, dass diese Regelung nicht auf den Vertrieb über eine konzerninterne Leasinggesellschaft übertragbar ist.